Welcher Zertifizierungs-Standard
erlaubt welche Konservierungsmittel?
Da die EU-Gesetzgebung für Kosmetik auch für Natur- und Bio-Kosmetik gilt, dürfen nur Konservierungsmittel eingesetzt werden, die auf der entsprechenden Positivliste stehen. Ausgewählt wurden für Natur- und Bio-Kosmetik in erster Linie Stoffe, die auch in der Natur zu finden sind. Diese Mittel sind: Benzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Benzylalkohol. In der Natur zu finden sind auch die bei NaTrue erlaubten Konservierungsmittel Ameisen- und Propionsäure.
Diese auch in der Natur vorkommenden Substanzen werden in Natur- und Bio-Kosmetik aber als rein synthetische Mittel eingesetzt. Nature & Progrès, Soil Association und Cosmos erlauben auch das Konservierungsmittel Dehydroacetsäure. Sie kommt nicht in der Natur vor, gehört aber ebenfalls zu den milden Konservierungsmittel.
Welcher Standard erlaubt welche Konservierungsmittel?