Toppic
toppicbutton

 

1 1 1
  Kosmetika: Die aktuellen Themen  
   
1 1 1

April 2011

Welcher Zertifizierungs-Standard
erlaubt welche Konservierungsmittel?

Da die EU-Gesetzgebung für Kosmetik auch für Natur- und Bio-Kosmetik gilt, dürfen nur Konservierungsmittel eingesetzt werden, die auf der entsprechenden Positivliste stehen. Ausgewählt wurden für Natur- und Bio-Kosmetik in erster Linie Stoffe, die auch in der Natur zu finden sind. Diese Mittel sind: Benzoesäure, Sorbinsäure, Salicylsäure und Benzylalkohol. In der Natur zu finden sind auch die bei NaTrue erlaubten Konservierungsmittel Ameisen- und Propionsäure.

Diese auch in der Natur vorkommenden Substanzen werden in Natur- und Bio-Kosmetik aber als rein synthetische Mittel eingesetzt. Nature & Progrès, Soil Association und Cosmos erlauben auch das Konservierungsmittel Dehydroacetsäure. Sie kommt nicht in der Natur vor, gehört aber ebenfalls zu den milden Konservierungsmittel.



1 1 1
  Welcher Standard erlaubt welche Konservierungsmittel?  
 
             
  BDIH Ecocert/Cosmebio Nature & Progrès SoilAssociation NaTrue Cosmos

Acide benzoïque X X X X X X

Acide sorbique X X X X X X

Acide salicylique X X     X X

Alcool benzylique X X   X X X

Acide déhydroacetic     X X   X

Acide propionique         X  

Acide formique           X

Phénoxyéthanol       X    

             
 
1 1 1




 

 

www.Kosmetik-Check.de Die Seite zur kostenlosen Kosmetik-Analyse © Copyright 2011 Rita Stiens