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  Kosmetika: Die aktuellen Themen  
   
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März 2011

Haarfärbemittel: Achtung, Greenwashing!
Das „Greenwashing“ hat gerade bei Haarfärbemitteln enorm zugenommen. Darum ist Vorsicht geboten. Auf schöne Worte und Früchte, die Verpackungen zieren, ist kein Verlass. Auch die zunehmende Zahl von „ohne Hinweisen“ wie ohne Ammoniak, ohne Resorcinol oder ohne Parabene sagt nichts über den tatsächlichen Charakter der Produkte aus. Bei den folgenden Beispielen steckt in fast allen Marken-Namen ein Stück Natur. Sie lauten zum Beispiel Tints of Nature, Herbatint, Beliflor oder Phyto Color. Jedes Produkt wirbt mit Hinweisen auf pflanzliche Zutaten. Die Realität: Die Produkte färben nicht mit natürlichen Mitteln, sondern mit der klassischen Haarfärbechemie.

 

Hinter der natürlichen Anmutung steckt viel Färbechemie

Verbraucher müssen sich entscheiden: Wer mit Chemie färbt, riskiert Nebenwirkungen und Risiken. Dass Hersteller chemischer Haarfärbemittel die Risiken gerne klein reden, ist eine Sache. Eine ganz andere Sache aber ist, wie Verbrauchern Sand in die Augen gestreut wird, z. B. mit Bezeichnungen wie „Haarfärbemittel mit Pflanzenextrakten“ – wenn das Produkt über ein halbes Dutzend problematischer Färbe-Chemikalien enthält.

  • Bei der folgenden Präsentation werden nur die vom Hersteller in der INCI-Deklaration genannten Färbemittel aufgelistet (Produkteinkauf: 2010). Sie gehören bei allen Produkten zum Kanon der üblichen bedenklichen Färbechemie.
  • Da bei den Oxidationshaarfarben zahlreiche Färbechemikalien in mehreren Produkten enthalten sind, finden Sie die eingesetzte Färbechemie in einem Überblick.
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Jede dritte Frau färbt sich die Haare

 

In Europa und Nordamerika färbt sich fast jede dritte Frau die Haare und bei den über 40jährigen Männer greift jeder 10. zu einem Haarfärbemittel. Wie populär Haarfärbemittel geworden sind, zeigt eine Zahl aus Japan. Dort färbten sich 2006 nur 6% der um die 20jährigen Frauen die Haare. Inzwischen sind es 85%.

 
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  Martine Mahé: Teinture aux Plantes N°1 Noir  
 
Martine Mahé Spacer
   
  INCI
5 - mangelhaft HC Blue No. 2
5 - mangelhaft Disperse Black 9
5 - mangelhaft HC Yellow No 4
5 - mangelhaft HC Red No 3
5 - mangelhaft Acid Black 1
5 - mangelhaft Acid Violet 43
5 - mangelhaft Basic Blue 99

 

 

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Der Produkt-Check:
Pflanzen zieren die Verpackung und vorne steht groß „Haarfärbemittel mit Pflanzenextrakten“. Die einzigen pflanzlichen Zutaten, die dieses Färbemittel enthält, sind Färberdistel- und etwas Heidelbeerextrakt. Die Haarfärbung besorgt Haarfärbechemie.


Die Haarfärbechemie:

Dieses Produkt ist keine Oxidationshaarfarbe. Es werden nur nicht-oxidierende Haarfärbemittel eingesetzt. Aber auch die haben es in sich.

  • Der erste Farbstoff – HC Blue No. 2 – gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. Er kann Allergien verursachen und ist eine Substanz, die Nitrosamine bilden kann (SCCS, Colipa N° B37). Nitrosamine sind krebserregend. Laut EU Kosmetik-Verordnung darf HC Blue No 2 seit dem 31.12.2009 nicht mehr eingesetzt werden.
  • Disperse Black 9 darf nur mit 0,3% eingesetzt werden. Ein allergisierendes Potential kann nicht ausgeschlossen werden (SCCS/1233/09).
  • HC Yellow No 4 kann ebenfalls gefährliche Nitrosamine bilden und allergisierend wirken (SCCS/1230/09).
  • Zur Gruppe der aromatischen Amine gehören auch die Färbemittel HC Red No 3 und Acid Violett 43 (CI 60730).
  • Der Farbstoff Acid Black 1 (CI 20470) wurde 2010 vom SCCS erneut beurteilt (SCCS/1224/09). Das SCCS ist der Meinung, dass die derzeitige maximale Einsatzmenge von 0,5% ein gesundheitliches Risiko für Verbraucher darstellt. Zu Acid Black 1 werden weitere Untersuchungen gefordert.
  • Basic Blue 99 ist eine halogenorganische Substanz. Trotz all dieser Färbechemie ist in der Gebrauchsanleitung zu diesem Produkt zu lesen: „...Das pflanzenbasierte Haarfärbemittel ist so sanft zum Haar, dass Sie es so oft wie Sie möchten benutzen können.“


 
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  3chènes: Color & Soin 7G Blond Doré  
 
3chènes Spacer
   
  INCI
5 - mangelhaft p-Aminophenol
6 - ungenügend p-Phenylenediamine
5 - mangelhaft 2-Methylresorcinol
5 - mangelhaft 4-Chlororesorcinol
5 - mangelhaft 4-Amino-2-Hydroxytoluene

 

 

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Der Produkt-Check:
Wird mit offenen Karten gespielt? Nein. Unten auf der Verpackung steht zwar klein der Hinweis „dieses Produkt enthält Phenylenediamine und Wasserstoffperoxid“, aber der für Verbraucher verständlichere Warnhinweis „dieses Produkt kann allergische Reaktionen verursachen“ steht nur auf der innen liegenden Gebrauchsanweisung. Warnhinweise müssen grundsätzlich innen und außen angebracht werden. Der Hersteller sagt zu den eingesetzten Haarfärbemitteln, man habe „die inoffensivsten Färbemittel“ ausgewählt. Wie der Vergleich mit den anderen Produkten zeigt, gehören alle eingesetzten Substanzen zum üblichen Spektrum der bedenklichen Färbechemie.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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  Tints of nature: 7 M Medium Mahagoni Blond  
 
Tints of nature Spacer
   
  INCI
6 - ungenügend Phenylenediamines (falsche INCI)
6 - ungenügend 4-Chlororesorcinol
6 - ungenügend 2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole Sulphate
6 - ungenügend N-Phenyl-P-Phenylenediaminesulphate
5 - mangelhaft 4-Amino-2-Hydroxytoluene
5 - mangelhaft m-Aminophenol
6 - ungenügend p-Aminophenol

 

 

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Der Produkt-Check:

Unter dem Hinweis „ohne Amoniak, ohne Resorcinol, ohne Parabene“ steht auf diesem Produkt auf der Vorderseite der Verpackung ein auffälliges Logo mit dem Text „Certified organic ingredients“. Wer die Packung umdreht, sieht den Warnhinweis. Dieser Warnhinweis signalisiert, dass das Produkt bedenkliche Färbechemie enthält. Die eingesetzten Substanzen stehen in krassem Gegensatz zu dem Eindruck, der durch das Logo – den Hinweis auf Bio-Zutaten – erweckt wird. Die Bio-Pflanzenextrakte, die in diesem Produkt enthalten sind, erfüllen vor allem einen Zweck: Sie zu Werbungszwecken zu nutzen.

Phenylenediamines: Einen solchen INCI-Begriff gibt es nicht. Es gibt Methylphenylenediamines, m-Phenylenediamine und p-Phenylendiamine. m-Phenylenediamine ist inzwischen verboten. Bei solcher Haarfärbechemie nicht korrekt zu deklarieren, ist eine schwer wiegende Missachtung der Verbraucherinteressen.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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  Phyto Color: 7 D Blond Doré  
 
Tints of nature Spacer
   
  INCI
  +/-
5 - mangelhaft Toluene 2,5-Diamine Sulfate
6 - ungenügend p-Aminophenol
5 - mangelhaft 4-Chlororesorcinol
6 - ungenügend 2-Methylresorcinol
5 - mangelhaft 2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole Sulfate
5 - mangelhaft N-Phenyl-P-Phenylenediamine Sulfate
5 - mangelhaft 2-Amino-3-Hydroxypyridine
5 - mangelhaft 4-Amino-2-Hydroxytoluene
5 - mangelhaft m-Aminophenol

 

 

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Der Produkt-Check:
Mit den schönen Pflanzenbildern auf der Rückseite wird der Käufer auch bei diesem Produkt auf eine falsche natürlich Fährte gelockt. Richtig ist: Das Produkt enthält Coreopsis Tinctoria Flower Leaf Stem Extract (aus der Färberpflanze Mädchenauge) und Genista Tinctoria Flower Leaf Stem Extract (aus der Pflanze Färbe-Ginster). Diese pflanzlichen Mittel erbringen aber nicht die färbende Leistung. Wäre dem so, müsste das Produkt nicht mit Warnhinweisen versehen werden. Bei diesem Produkt steht der Warnhinweis wenigstens deutlich sichtbar auf der Verpackung. Phyto Color deklariert die Haarfärbemittel mit +/-. Das heißt: Es können alle, aber auch nur einige enthalten sein. Das bisherige Kosmetikrecht bot in diesem Punkt einen Spielraum für Auslegungen. Spätestens ab Juli 2013 darf so eine Deklaration nicht mehr sein. Es muss exakt aufgelistet werden, welche Haarfärbemittel enthalten sind.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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  Schwarzkopf: essential color 290 Noir  
 
Schwarzkopf Spacer
   
  INCI
5 - mangelhaft Toluene-2,5-Diamine Sulfate
5 - mangelhaft Resorcinol
5 - mangelhaft 2,4-Diaminophenoxyethanol HCI
5 - mangelhaft m-Aminophenol

 

 

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Der Produkt-Check:
Schöne Litchis auf der Verpackung, dazu der Hinweis „mit Litchi-Extrakt und Tee-Extrakt aus biologischem Anbau“. Es ist das immer wieder gleiche Spiel: Die Verpackung lockt mit natürlichen Signalen, drinnen steckt Färbechemie.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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  Herbatint: Gel Colorant 2 N Brun  
 
Herbatint Spacer
   
  INCI
6 - ungenügend p-Phenylenediamine
5 - mangelhaft 4-Chloro-1,3 Benzediol (falsche INCI)
5 - mangelhaft 2,4-Diaminophenoxyethanol HCI

 

 

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Der Produkt-Check:

„Haarfärbemittel mit Pflanzenextrakten. Angereichert mit Aloe Vera und Limnanthes alba (Weiße Sumpfblume)“: Dieser Text steht auf der Vorderseite des Produkts. Der auf der rechten Seite plazierte Warnhinweis signalisiert: Man hat es mit einem chemischen Haarfärbemittel zu tun. Die Inci-Liste, in der die Chemikalien stehen, ist allerdings kaum zu lesen (schwarze Schrift auf dunkelgrünem Untergrund).


4-Chloro-1,3 Benzediol: Einen solchen INCI-Begriff gibt es nicht. Der INCI-Begriff für diese Chemikalie ist 4-Chlororesorcinol. Gerade bei Haarfärbemittel, die ein hohes Risikopotential haben können, ist eine nicht korrekte Deklaration eine schwer wiegende Missachtung der Verbraucherinteressen.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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  Beliflor: Coloration Crème 04 Chatin  
 
Beliflor Spacer
   
  INCI
6 - ungenügend p-Phenylenediamine
5 - mangelhaft 4-Chlororesorcinol
5 - mangelhaft Resorcinol
6 - ungenügend 2-Methylresorcinol
5 - mangelhaft 2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole Sulfate
5 - mangelhaft m-Aminophenol
5 - mangelhaft Toluene 2,5-Diamine Sulfate
5 - mangelhaft 4-Amino-2-Hydroxytoluene

 

 

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Der Produkt-Check:

Auch Beliflor schmückt seine Produktverpackung mit einer Pflanze und Hinweisen auf Natürliches wie Aloe Vera. Ernst nehmen sollten Verbraucher lieber den Warnhinweis. Er signalisiert, was der Blick auf die INCI-Liste bestätigt: Auch dieses Produkt enthält an Haarfärbemitteln nur die übliche Haarfärbechemie.


Die Haarfärbechemie:

siehe unten („Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben“).


 
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Die Färbechemie der Oxidationshaarfarben

 

 

Resocinol:

Resorcinol ist, nachzulesen in der Bewertung des SCCS (SCCS/1270/09), eine stark allergisierende Substanz. Wird Resorcinol eingesetzt, ist die Angabe „enthält Resorcinol“ obligatorisch.

Eingesetzt in: essential color 290 Noir von Schwarzkopf, Coloration Crème 04 Chatin von Beliflor.


p-Phenylenediamine:

p-Phenylendiamine wurde vom SCCS als stark sensibilisierend eingestuft. Studien zeigen, dass die Zahl der Menschen, die auf Para-Phenylenediamin allergisch reagiert, weltweit stark gestiegen ist. Beim Einsatz von p-phenylenediamine (PPD) ist der Warnhinweis obligatorisch.

Eingesetzt in: 7G Blond Doré von 3chènes, 7M von Tints of Nature (falsche INCI-Deklaration; siehe Seite Produkt oben), 2N Brun von Herbatint, 04 Chatain von Beliflor.


p-Aminophenol:

gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. 2005 hat das SCCS weiteres Datenmaterial von der Industrie angefordert, um eine Sicherheitsbewertung vornehmen zu können.

Eingesetzt in: 7G Blond Doré von 3chènes, 7M von Tints of Nature, 7D von Phyto Color.


2-Methylresorcinol:

Auch beim Einsatz von 2-Methylresorcinol war der ausführliche Warnhinweis obligatorisch. Laut EU Kosmetik-Verordnung darf 2-Methylresorcinol seit dem 31.12.2009 nicht mehr eingesetzt werden.

Eingesetzt in: 7G Blond Doré von 3chènes, 7D von Phyto Color, 04 Chatain von Beliflor.


4-Chloro-1,3 Benzediol:

Falsche INCI. Siehe 4-Chlororesorcinol.


4-Chlororesorcinol:

4-Chlororesorcinol gehört zu den Färbemitteln, die das SCCS neu bewertet hat (Colipa No A12, SCCS/1224/09). Das allergisierende Potential wird als moderat eingeschätzt. 4-Chlororesorcinol gehört zur Gruppe der aromatischen Amine und ist eine halogenorganische Substanz.

Eingesetzt in: 7G Blond Doré von 3chènes, 7D von Phyto Color, 7M von Tints of Nature, 2N Brun von Herbatint (falsche INCI; siehe Seite Produkt oben), 04 Chatain von Beliflor.


2-Amino-3-Hydroxypyridine:

Gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. In einer Menge von maximal 1% in Oxidationshaarfarben erlaubt (SCCS/1233/09).

Eingesetzt in: 7D von Phyto Color.


m-Aminophenol:

Gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. m-Aminophenol kann allergisierend wirken. Warnhinweis ist obligatorisch.

Eingesetzt in: 7M von Tints of Nature, 7D von Phyto Color, essential color 290 Noir von Schwarzkopf, 04 Chatain von Beliflor.


Toluene 2,5-Diamine Sulfate:

Dieses Mittel gehört zur Gruppe der aromatischen Amine und wurde 2007 vom SCCS als „extrem potentes sensibilisierendes Mittel eingeschätzt“ (COLIPA n° A5). Warnhinweis ist obligatorisch. Die Risikobewertung, die vom SCCS durchgeführt wird, kann noch erhebliche Zeit in Anspruch nehmen.

Eingesetzt in: 7D von Phyto Color, essential color 290 Noir von Schwarzkopf, 04 Chatain von Beliflor.


2,4-Diaminophenoxyethanol HCI:

Gehört ebenfalls zur Gruppe der aromatischen Amine. Haaarfärbemittel mit dieser Substanz müssen mit einem Warnhinweis versehen werden.

Eingesetzt in: essential color 290 Noir von Schwarzkopf, 2N Brun von Herbatint


2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole Sulphate:

2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole Sulphate kann Nitrosamine bilden (Colipa No A84). Nitrosamine sind krebserregend. Laut EU-Kosmetikverordnung darf 2-Amino-4-Hydroxyethylaminoanisole und seine Salze nach dem 31.12.2009 nicht mehr eingesetzt werden.

Eingesetzt in: 7M von Tints of Nature, 7D von Phyto Color, 04 Chatain von Beliflor.


N-Phenyl-P-Phenylenediamine Sulfate:

Gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. Wird dieses Färbemittel eingesetzt, muss das Produkt mit einem Warnhinweis versehen werden.

Eingesetzt in: 7M von Tints of Nature, 7D von Phyto Color.


4-Amino-2-Hydroxytoluene:

Auch diese Chemikalie gehört zur Gruppe der aromatischen Amine. Die Bewertung des SCCS (SCCP/1001/06): Sie hat ein allergisierendes Potential.

Eingesetzt in: 7G Blond Doré von 3chènes, 7M von Tints of Nature, 7D von Phyto Color.



 
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EU-Kosmetikverodnung:
„Nicht nach dem ....verwenden“


„Nicht nach dem 31.12.2009 verwenden“ ist zum Beispiel ein in der EU-Kosmetikverordnung vorkommender Hinweis zu Haarfärbemitteln. Produkte, die Inhaltsstoffe enthalten, die ab einem bestimmten Datum verboten sind, können dennoch noch einige Jahre im Handel sein. Das kann an Übergangsfristen liegen, auch auch daran, dass alle vor dem Stichtag produzierten Produkte noch über Jahre im Handel unterwegs sind und weiterhin verkauft werden. Zurückgeholt werden müssen sie nicht.

 
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Haarfärbechemie:
Ein gefährlicher Cocktail


Eine ganze Reihe von Haarfärbemitteln enthalten gleich mehrere Substanzen, die krebserregende Nitosamine bilden können. Bei den Bewertungen durch das SCCS, dem wissenschaftlichen Beratergremium der EU-Kommission, ist immer wieder zu lesen: Der Nitrosaminengehalt sollte unter 50 ppm liegen. In Haarfärbemitteln kommt aber nicht nur Färbechemie, die Nitrosamine bilden kann, zum Einsatz. Zur Regulierung des Säure-Basen-Verhältnisses wird nicht selten Ethanolamine eingesetzt. Auch diese Chemikalie kann Nitrosamine bilden. Mit solchen Chemikalien umzugehen, stellt hohe Anforderungen an das Sicherheitsbewusstsein der Herstellen. So muss z. B. auch sichergestellt sein, dass sie nur in nitridfreien Behältern aufbewahrt werden. Vorgeschrieben ist auch, dass sie nicht zusammen mit nitrosierend wirkenden Systemen verwendet werden dürfen. Selbst wenn alle Vorschriften eingehalten werden: Stoffe, die Nitosamine bilden können, sind aufgrund ihres Charakters eine potentielle Gefahrenquelle.

 
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Experten raten, keine Verträglichkeitstests durchzuführen

 
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