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  Kosmetika: Die aktuellen Themen  
   
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Oktober 2010

Lebensmittel: Kennzeichnungspflicht für Azofarbstoffe

Viele Lebensmittel, vor allem Süßigkeiten und Erfrischungsgetränke, enthalten Azo-Farbstoffe. Azo-Farbstoffe finden sich auch in vielen kosmetischen Produkten.

 

  • Weil Azo-Farbstoffe unter dem Verdacht stehen, Allergien und Pseudoallergien auszulösen sowie Aufmerksamkeitsstörungen und Hyperaktivität bei Kindern zu verstärken, besteht bei Lebensmittel seit dem 20. Juli 2010 eine Kennzeichnungspflicht für solche Farbstoffe. Zumindest für einige dieser Stoffe. Die Kennzeichnungspflicht gilt für:

  • E 102 Tartrazin (CI 19140)
    Färbt Lebensmittel zitronengelb.

  • E 104 Chinolingelb, CI 47005
    Erzeugt unterschiedliche Gelbnuancen und ergibt – zusammen mit Blau – eine grüne Farbe.

  • E 110 Gelborange (CI 15985)

  • E 122 Azorubin (CI 14720)
    Färbt Lebensmittel rot.

  • E 124 Conchennillerot, CI 16255

  • E 129 Allurarot, CI 16035

 

NewsLebensmittel mit diesen Farbstoffen müssen ab dem 20. Juli 2010
neben der E-Nummer vorsorglich den Aufdruck
»kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen« tragen.

  • Azopigmente werden synthetisch hergestellt, haben intensive Farbtöne – und sind toxikologisch bedenklich. Sie können durch die Haut gehen, die Leber schädigen und Anilin abspalten. Die Anilinabspaltung ist ebenso kritisch zu bewerten wie die Bildung von Nitrosaminen. Und das heißt nichts anderes als dass einige Azofarbstoffe unter Krebsverdacht stehen. Dass sie Allergien auslösen können, ist belegt, besonders bei Menschen mit einer Überempfindlichkeit gegen Aspirin (Acetylsalicylsäure).
  • Das deutsche Bundesamt für Risikobewertung empfahl schon Anfang 2008, den Farbstoff CI 18050 nicht mehr in kosmetischen Produkten einzusetzen. Für Lebensmittel wurde er nach einer Neubewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) verboten. Die Untersuchungsergebnisse hatten gezeigt, dass der rote Azofarbstoff im Körper zu Anilin umgewandelt wird.


 

 

 

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